Wer als Vermieter auf die vorsorgliche Prüfung elektrischer Anlagen verzichtet, riskiert das Wohl seiner Mieter
Wenn der Föhn Funken sprüht und die Sicherung durchknallt, kann es schon zu spät sein. Schwere Verletzungen oder gar Tod - Unfälle durch elektrischen Stromschlag sind unvorhersehbar und können
dramatische Folgen haben. Wer erst handelt, wenn etwas passiert ist, gefährdet das Wohl anderer.
Das Elektrohandwerk empfiehlt Hauseigentümern und Vermietern, elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig gemäß VDE Bestimmungen überprüfen zu lassen – nichts anderes ist der E-CHECK.
Denn einzig diese Prüfung bietet allen Seiten Sicherheit – Mietern und Vermietern gleichermaßen. Wird eine Prüfung allerdings erst dann als erforderlich angesehen, wenn bereits Schäden
aufgetreten sind, kann es in vielen Fällen zu spät sein. Denn Defekte an der Elektrik können schlimmste Folgen nach sich ziehen und Leib und Leben anderer gefährden.
Insbesondere nach einem Mieterwechsel ist der Vermieter daher gut beraten, den Zustand der Elektroinstallation in der Wohnung oder im Haus mit einem E-CHECK überprüfen und protokollieren zu
lassen. So kann er im Schadensfall nachweisen, dass die Mietsache bei der Übergabe in einem verkehrssicheren Zustand war. Denn wer als Vermieter die für ihn kostenneutrale normengerechte Prüfung
der elektrischen Installation grundsätzlich verneint, bringt das Wohl seiner Mieter in Gefahr.
Erst im vergangenen Jahr hatte der BGH festgestellt, dass die Kosten für die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen zu den umlegbaren betrieblichen Nebenkosten eines Mietobjektes
zählen. Das gilt auch, wenn zur Durchführung keine Rechtspflicht besteht. Das Elektrohandwerk empfiehlt deshalb allen Vermietern, die auf der sicheren Seite sein wollen, weiterhin auf eine
regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen zu setzen.
Unberührt bleibt die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung der elektrischen Anlagen und Geräte im gewerblichen Bereich. Unternehmer (gewerblich oder freiberuflich) müssen generell auch
weiterhin zum Schutze ihrer Arbeitnehmer eine Gefährdungsanalyse der elektrischen Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen vornehmen und Pläne zur Überprüfung erstellen und natürlich
Überprüfungen regelmäßig durchführen.
